Kosten

Das ausführliche Erstgespräch für Verbraucher und Selbständige ist bei uns immer kostenfrei. Jedoch können wir keine kostenlose Beratung für Verschuldete, die nicht im Leistungsbezug nach dem SGB II bzw. SGB XII stehen, anbieten. Unsere individuelle Beratung findet in persönlichen Einzelgesprächen statt.

Leider sind immer mehr Träger von seriösen Beratungsstellen gezwungen, die Schuldner an den Kosten der Beratung zu beteiligen. In einigen Fällen müssen sogar sämtliche Kosten durch die Ratsuchenden übernommen werden. Auch der Grundsatz „Seriöse Schuldnerberatung ist kostenlos!“ ist leider heute nicht mehr aufrecht zu halten, da viele Länder und Kommunen ihre Zuschüsse und Förderungen für Schuldner- und Insolvenzberatung reduziert bzw. sogar gänzlich eingestellt haben und auch oft keine Beratungshilfescheine mehr ausgestellt werden.

Somit können auch bei Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (wie z.B. Diakonie usw.) Kosten anfallen. Auch unser im Bereich der Schuldnerberatung tätiger Verein und Kooperationspartner des hiesigen Landkreises kann eine weitere kostenlose Begleitung nicht immer gewährleisten. Die Verbraucher- bzw. Regelinsolvenzberatung ist somit nicht generell kostenfrei.

Bitte informieren Sie sich bei uns im ersten Beratungsgespräch, ob weitere bzw. in welcher Höhe Kosten anfallen. Diese Kosten müssen für Sie nachvollziehbar sein und vertraglich festgehalten werden! Seriöse Schuldnerberatungsstellen werden Ihnen immer eine Zweitausfertigung des Vertrages aushändigen und weitere Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.